FAQ 
Antworten auf deine Fragen

  • Der Kauf eines Fahrzeugs ab Werk ist nicht möglich. Für Fahrzeugbestellungen wende dich bitte an einen ERIBA-Handelspartner. Einen Händler in deiner Nähe findest du hier:

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  • Unser Werk selbst verfügt über keinen Showroom. Einen Überblick über unsere Modelle erhältst du in der Ausstellung unserer ERIBA-Handelspartner. Einen Händler in Ihrer Nähe findest du hier:

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  • Bitte wenden dich direkt an einen ERIBA-Handelspartner und frage nach deinem Wunschfahrzeug. Einen Händler in Ihrer Nähe findest du hier:

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  • Für Ersatzteilbestellungen wende dich bitte an deinen ERIBA-Handelspartner vor Ort. Einen Händler in deiner Nähe findest du hier:

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  • Für den Fall, dass du unterwegs Hilfe benötigst, haben wir die wichtigsten Telefonnummern für dich zusammengestellt. Auf unserer Website haben wir dir die Liste zum Download bereit gestellt.

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  • Grundsätzlich ist dein Handelspartner dein erster Ansprechpartner. Sollte man dir dort nicht helfen können, wende dich bitte an unseren technischen Kundendienst.

    Du erreichst uns von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 15:00 Uhr unter der Telefonnummer: +49 7524 999 360.

  • Bitte wenden dich mit dieser Frage direkt an einen ERIBA-Handelspartner. Vielleicht hat er dein Wunschfahrzeug ja sogar vordisponiert. Einen Händler in deiner Nähe findest du hier:

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  • Bitte wende dich mit diesem Wunsch an deinen Handelspartner. Er wird sich dann für dich mit uns in Verbindung setzen, oder hat bereits eine eigene Lösung.

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  • Bitte verstehe, dass wir technische Zeichnungen nicht an Kunden weitergeben können. Bitte wende dich sich mit diesem Wunsch an deinen Handelspartner. Gemeinsam mit ihm lässt sich bestimmt eine Lösung für dein Anliegen finden.

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  • Dein Handelspartner hilft dir in diesem Fall gerne weiter. Wir informieren unsere Partner rechtzeitig über geplante und beschlossene Änderungen.

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  • Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Pkw-Caravan-Kombinationen bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht gefahren werden.

  • Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Pkw-Caravan-Kombinationen bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht gefahren werden.

    Mit einem Führerschein der Klasse B96 dürfen Pkw-Caravan-Kombinationen bis 4.250 kg zulässiges Gesamtgewicht gefahren werden. Zur Erlangung der Fahrerlaubnis B96 ist zwar keine Prüfung erforderlich, aber es ist ein Kurs in der Fahrschule zu absolvieren, welcher sich aus einem Theorie- und einem Praxisteil zusammensetzt.

    Mit dem BE-Führerschein, welcher das erfolgreiche Ablegen einer praktischen Fahrprüfung voraussetzt, darf man Pkw-Caravan-Kombinationen bis 7.000 kg zulässiges Gesamtgewicht fahren. Zugfahrzeug und Wohnwagen dürfen hierbei jeweils nicht mehr als 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht haben.

    Weitere Informationen zu den jeweiligen Führerscheinklassen und deren Erlangung erhältst du bei deiner Fahrschule vor Ort.

  • Auskunft hierüber erhältst du in dem folgenden PDF: Verkehrsbestimmungen und Tempolimits für Gespanne in Europa (ADAC)